Neue Rechenparameter 2020

Neue Rechenparameter für 2020 noch vor Weihnachten 2019.

Die neuen Rechenparameter für das Jahr 2020 werden wir noch vor Weihnachten 2019 in die Software AVP professional implementiert haben. Wie jedes Jahr ändern sich dabei die Beitragsbemessungsgrenzen sowie andere sozial- und steuerrechtlich relevante Planungsparameter, eine eher alljährliche Fleißaufgabe. Ab Januar 2020 gilt aber zudem noch eine weitere Besonderheit für die betriebliche Altersvorsorge, denn künftige Rentenzahlungen unterliegen bei GKV-pflichtversicherten Rentner bis zu einem Freibetrag iHv 159,25 Euro mtl. keiner Krankenversicherungspflicht mehr. D. h. für 2020, dass für die „ersten 159,25 Euro“ künftig keine GKV-Beiträge mehr zu zahlen sind. Zwar bleibt die Beitragspflicht für die Pflegepflichtversicherung bestehen, dennoch ergibt sich für alle Betriebsrentner im Jahr 2020 eine mtl. KV-Ersparnis von 12,42 € (bei einem KV-Zusatzbeitrag iHv 1,0 %). Der Freibetrag wird künftig an die Lohnentwicklung in Deutschland angepasst werden. Im AVP finance planner wird deshalb wie bei der Steuerberechnung in 20, 30 oder 40 Jahren systemgerecht eine Dynamisierung des Freibetrages iHv der eingegebenen Inflationsrate unterstellt. Und es wird berücksichtigt, dass freiwillig krankenversicherte Rentner von dieser Begünstigung (noch) nicht profitieren werden.

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Ihr Ansprechpartner

Dr. Ulrich Antonius Steinmetzler, LL.M.
Tel. +49 30 88 92 66 63
E-Mail: info(at)avp-professional.de