Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2019!

Für Weihnachten 2018 haben wir über Wochen - im wahrsten Sinn des Wortes - wieder einige Geschenke für Sie "gebastelt" ... schauen Sie einfach nach, welche neuen Funktionen wir zu Anfang 2019 im neuen AVP professional für Sie freischalten.

 

Im 4. Quartal 2018 hat sich wirklich wieder viel getan!

Zunächst die Pflicht: alle Zahlen, die wir bereits jetzt für 2019 anpassen konnten, sind angepasst, beispielweise Beitragsbemessungs-, Jahresarbeitsverdienst- oder Beitragshöchstgrenzen für Basis- und BAV-Rentenpolicen. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz haben wir so erfasst, dass bei einer Entgeltumwandlung ein AG-Zuschuss iHv 15 % bis zu 268 € mtl. bei einem Verdienst bis zur BBG DRV (West) generell vorbelegt ist. Und der KV-Zusatzbeitrag wird ab 2019 paritätisch zwischen AG und AN aufgeteilt. Einige Daten wie z. B. die durchschnittlichen Renditen von Investmentfonds erhalten wir erst gegen Mitte/Ende Januar. Im Anschluss daran werden wir die entsprechenden Charts aktualisieren.

Und jetzt zur Kür: wir werden am 08.01.2019 eine neue Edition des AVP finance planners veröffentlichen mit einem neuen Modul "Investments & Vermögen". Damit können Sie alle Finanzanlagen Ihrer Mandantinnen und Mandanten einfach und übersichtlich darstellen, eine Vermögensbilanz erstellen sowie einen Vermögensverlauf aufzeigen (inkl. Darlehensverträge). Ohne die jetzige Struktur aufzugeben - im Gegenteil, auch künftig kann vor allem die Altersvorsorgeplanung im Mittelpunkt stehen - gehen wir damit einen weiteren, wichtigen Schritt Richtung "Ruhestandsplanung". Denn viele von Ihnen beraten auch die sog. Altersgruppe 50+ und dort ist vor einer weiteren Finanzplanung die Erfassung des (gesamten) vorhandenen Vermögens sinnvoll und wichtig.

Nicht nur deshalb, sondern auch auf Wunsch vieler Lizenznehmer, können Sie künftig auch Fondsauszahlpläne für die Altersvorsorge- oder die Ruhestandsplanung berücksichtigen und beraten. Dies zu bewerkstelligen und verständlich dazustellen, bereitete finanzmathematisch erhebliche Schwierigkeiten. Denn bei allen Schichten des Alterseinkünftegesetzes werden die mtl. Rentenzahlungen besteuert. Dies gilt bei Fondsauszahlplänen nicht, dort erfolgt die Besteuerung auf Ebene des investierten Kapitals, die einzelnen Entnahmen sind steuerlich - eigentlich - irrelevant. Dennoch sind wir zuversichtlich, dass Sie künftig auch diese komplexe Beratungsdienstleistung in gewohnter Art und Weise verständlich, transparent und nachvollziehbar erbringen können. 

Abschließend noch eine weitere Ankündigung: die nächsten Entwicklungsstufen werden vor allem die AVP finance tools betreffen (Beispiele: Erben und Schenken, Honorar vs. Courtage etc.). Freuen Sie sich auf das, was wir Ende des 1. Quartals 2019 präsentieren werden, wir sind schon in den Vorbereitungen!

Aber jetzt wünschen wir Ihnen erst einmal ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest, ein paar ruhige und besinnliche Tage im Kreise Ihrer Familie und Ihrer Lieben, einen guten Start ins Jahr 2019 und vor allem auch ein erfolgreiches selbiges! Wir sind ab dem 07.01.2019 wieder für Sie da! Bis dahin herzliche Grüße aus Berlin, Ihr AVP-Team. 

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Ihr Ansprechpartner

Dr. Ulrich Antonius Steinmetzler, LL.M.
Tel. +49 30 88 92 66 63
E-Mail: info(at)avp-professional.de