zwischen den Lizenznehmern/Lizenznehmerinnen der Software AVP professional als Verantwortliche für die Verarbeitung personenbezogener Daten
- im Folgenden: Verantwortlicher -
und der
AVP professional Software GmbH
Kurfürstendamm 56
10707 Berlin
vertreten durch:
Ralf Schäfer (Geschäftsführer) und Dr. Ulrich Steinmetzler, LL.M. (Geschäftsführer)
- im Folgenden: Auftragsverarbeiter -
1.1 Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten von Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter im Rahmen einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag.
1.2 Dieser Vertrag findet auf alle Tätigkeiten Anwendung, bei denen Mitarbeiter des Auftragsverarbeiters oder durch ihn beauftragte Unterauftragsverarbeiter personenbezogene Daten des Verantwortlichen verarbeiten.
1.3 In diesem Vertrag verwendete Begriffe sind entsprechend ihrer Definition in der EU Datenschutz-Grundverordnung (im Folgenden DSGVO) zu verstehen. Soweit in dieser Vereinbarung Schriftform oder Textform vorgesehen ist, genügt auch ein dokumentiertes elektronisches Format, soweit nicht zwingend eine strengere Form vorgeschrieben ist.
2.1 Der Auftragsverarbeiter verarbeitet auf Grundlage des geschlossenen Software-Lizenzvertrages personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen. Für die Verarbeitung der Daten hostet der Auftragsverarbeiter die beiden Softwaremodule AVP finance planner und AVP finance tools in der Region Frankfurt/Main auf einer Serverlandschaft des Cloud- und Hosting Serviceunternehmens Amazon Web Services. Bei der Durchführung von Online-Meetings und Online-Webinaren nutzt der Auftragsverarbeiter den Dienstleister GoTo Technologies Ireland Unlimited Company. Die jeweils eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind in Anlage 2 aufgeführt.
2.2 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und endet mit Auftragserledigung, respektive mit Beendigung des zugrundliegenden Software-Lizenzvertrages.
2.3 Es werden je nach Eingabe folgende personenbezogene Daten verarbeitet:
Für die Berater(innen) als Lizenznehmer, die hiervon betroffen sind:
Art der Daten: Personenstammdaten (Registrierungsdaten für Benutzer der AVP-Webseiten wie Vor- & Nachname sowie Email-Adresse) / Vertragsstammdaten (Vertragslaufzeit, Software-Edition, Lizenzgebühren, Vertragsabrechnungs- & Zahlungsdaten etc.) / Kommunikationsdaten (nach freiwilliger Eingaben der Lizenznehmer(innen) z. B. Büro-Adresse, sonstige Adresse(n) & anderweitige Kontaktmöglichkeiten, z. B. Telefon-, Faxnummern & Email-Adressen etc.) / sonstige freiwillige Angaben (Berufsbezeichnung, Titel, Vermittlernummern, Firma, Unternehmen etc.);
Für die Mandantinnen/Mandanten, Kundinnen/Kunden, Interessenten etc. der Lizenznehmer(innen), die hiervon betroffen sind: Personenstammdaten (z. B. Vor- & Nachname, Geburtstag (Alter), Geschlecht, Kinder, familiärer, beruflicher & sozialversicherungsrechtlicher Status etc.) / Vertragsstammdaten (z. B. Finanzstatus wie Geldanlagen, Immobilien, Versicherungen, unternehmerische Beteiligungen, Investmentfonds, Darlehen, Sachwertefonds etc. / sonstige Angaben wie Absicherungs- & Versicherungsbedarf bzw. entsprechende Wünsche, finanzielle Ziele, berufliche Pläne etc.;
Für Webinarteilnehmer /-teilnehmerinnen, die hiervon betroffen sind:
Art der Daten: Personenstammdaten (Vor- und Nachname sowie Email-Adresse) / sonstige freiwillige Angaben (ID zum Weiterbildungskonto gut beraten).
2.4 Die Verarbeitung ist folgender Art: Erheben, Erfassen, Ordnen, Speichern, Anpassen, Verändern, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Verbreiten, Bereitstellen, Abgleichen, Verknüpfen, Einschränken, Löschen und Vernichten von Daten.
2.5 Die Daten werden verarbeitet, um den aktuellen Finanz- und Versicherungsstatus der Mandantinnen und Mandanten der Lizenznehmer darzustellen sowie anhand des genannten und gewünschten Versicherungs- und Absicherungsbedarfs sowie der genannten finanziellen Ziele die hierfür erforderlichen Maßnahmen berechnen zu können.
2.6 Die im Rahmen des Auftrags verarbeiteten Daten werden durch den Auftragsverarbeiter selbst entsprechend der getroffenen vertraglichen Vereinbarung oder nach schriftlicher Weisung des Verantwortlichen berichtigt, gelöscht oder in der Verarbeitung eingeschränkt.
3.1 Für die Beurteilung der Zulässigkeit der beauftragten Verarbeitung (Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung) sowie für die Wahrung der Rechte von Betroffenen ist der Verantwortliche verantwortlich.
3.2 Der Verantwortliche informiert den Auftragsverarbeiter unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt.
3.3 Der Verantwortliche ist berechtigt, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarungen beim Auftragsverarbeiter in angemessenem Umfang selbst oder durch Dritte zu kontrollieren. Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten aus dieser Vereinbarung und Art. 28 DSGVO zur Verfügung und ermöglicht Überprüfungen einschließlich Inspektionen, die vom Verantwortlichen oder einem von diesem beauftragten Prüfer durchgeführt werden, und wirkt hieran in angemessenem Umfang mit.
Kontrollen beim Auftragsverarbeiter haben ohne vermeidbare Störungen seines Geschäftsbetriebs zu erfolgen. Soweit nicht aus vom Verantwortlichen zu dokumentierenden, dringlichen Gründen anders angezeigt, finden Kontrollen nach angemessener Vorankündigung und zu Geschäftszeiten des Auftragsverarbeiters, sowie nicht häufiger als alle 12 Monate statt. Für die Ermöglichung der Kontrollen durch den Verantwortlichen kann der Auftragsverarbeiter einen Vergütungsanspruch geltend machen.
3.4 Der Umgang mit den Daten des Verantwortlichen durch den Auftragsverarbeiter erfolgt ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach dessen Weisungen. Weisungen des Verantwortlichen, die Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung durch den Auftragsverarbeiter betreffen, sind von diesem mindestens in Textform (z. B. per Email) dokumentiert zu erteilen. In Eilfällen können Weisungen mündlich erteilt werden. Solche Weisungen wird der Verantwortliche unverzüglich dokumentiert bestätigen.
4.1 Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich wie vertraglich vereinbart oder wie vom Verantwortlichen angewiesen. Er verwendet die Daten für keine anderen Zwecke, insbesondere nicht für eigene Zwecke. Er ist nicht berechtigt, die Daten an Dritte weiterzugeben. Kopien und Duplikate werden ohne Wissen des Verantwortlichen nicht erstellt. Ausgenommen hiervon sind Sicherungskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer vertragsgemäßen Datenverarbeitung oder im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. Der Auftragsverarbeiter darf Daten darüber hinaus dann verwenden, wenn er gesetzlich zu einer bestimmten Verarbeitung verpflichtet ist. Sofern solche Verpflichtungen für ihn bestehen, teilt der Auftragsverarbeiter diese dem Verantwortlichen vor der Verarbeitung mit, es sei denn, die Mitteilung ist ihm gesetzlich verboten.
4.2 Der Auftragsverarbeiter bestätigt, dass ihm die einschlägigen, allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorschriften bekannt sind. Er beachtet die Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung.
4.3 Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, bei der auftragsgemäßen Verarbeitung personenbezogener Daten die Vertraulichkeit streng zu wahren.
4.4 Personen, die Kenntnis von den im Auftrag verarbeiteten Daten erhalten können, haben sich schriftlich zur Vertraulichkeit zu verpflichten, soweit sie nicht bereits gesetzlich einer einschlägigen Geheimhaltungspflicht unterliegen.
4.5 Der Auftragsverarbeiter sichert zu, dass die bei ihm zur Verarbeitung eingesetzten Personen vor Beginn der Verarbeitung mit den relevanten Bestimmungen des Datenschutzes und dieses Vertrags vertraut gemacht wurden und dass er bzgl. Auswahl und Anleitung dieser Personen entsprechende datenschutzrechtliche Vorschriften einhält.
4.6 Im Zusammenhang mit der beauftragten Verarbeitung hat der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen bei Erstellung und Fortschreibung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten sowie bei Durchführung der Datenschutzfolgeabschätzung zu unterstützen. Alle erforderlichen Angaben und Dokumentationen sind dem Verantwortlichen auf Anforderung zuzuleiten.
4.7 Wird der Verantwortliche durch Aufsichtsbehörden oder andere Stellen einer Kontrolle unterzogen oder machen betroffene Personen ihm gegenüber Rechte geltend, verpflichtet sich der Auftragsverarbeiter, den Verantwortlichen im erforderlichen Umfang zu unterstützen, soweit die in dieser Vereinbarung geregelte Verarbeitung im Auftrag betroffen ist.
4.8 Auskünfte an Dritte oder betroffene Personen darf der Auftragsverarbeiter nur nach vorheriger Zustimmung durch den Verantwortlichen erteilen, es sei denn, der Auftragsverarbeiter ist aufgrund gesetzlicher Pflicht oder rechtskräftiger behördlicher oder gerichtlicher Anordnung hierzu verpflichtet. Direkt an ihn gerichtete Anfragen wird er unverzüglich an den Verantwortlichen weiterleiten, soweit dem keine gesetzliche Pflicht entgegensteht.
4.9 Soweit gesetzlich verpflichtet, bestellt der Auftragsverarbeiter eine fachkundige und zuverlässige Person als Beauftragten für den Datenschutz. Es ist sicherzustellen, dass für den Beauftragten keine Interessenskonflikte bestehen. In Zweifelsfällen kann sich der Verantwortliche direkt an den Datenschutzbeauftragten wenden. Der Auftragsverarbeiter teilt dem Verantwortlichen die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten mit oder begründet, weshalb kein Beauftragter bestellt wurde. Änderungen in der Person oder den innerbetrieblichen Aufgaben des Beauftragten teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen mit. Derzeit ist Herr Carsten Kirschner, Corussoft GmbH, Kurfürstendamm 56, 10707 Berlin, Tel.: 030 / 8891 309-40 zum Datenschutzbeauftragten ernannt.
4.10 Die Verarbeitung der Daten durch den Auftragsverarbeiter findet grundsätzlich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland, jeder Zugriff aus einem Drittland oder jede sonstige Verlagerung der Daten in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Verantwortlichen und darf nur erfolgen, wenn die besonderen gesetzlichen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind, z. B. Angemessenheitsbeschluss der Kommission, Standarddatenschutzklauseln oder genehmigte Verhaltensregeln.
5.1 Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich zur Umsetzung und Einhaltung der in Anlage 1 beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) und gewährleistet, dass diese unter Berücksichtigung der Anforderungen des Art. 32 DSGVO festgelegt wurden und damit die Schutzziele wie Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Systeme und Dienste sowie deren Belastbarkeit in Bezug auf Art, Umfang, Umstände und Zweck der Verarbeitungen derart berücksichtigt sind, dass durch geeignete technische und organisatorische Abhilfemaßnahmen das Risiko auf Dauer eingedämmt wird. Der Auftragsverarbeiter gewährleistet außerdem für die konkrete Auftragsverarbeitung ein dem Risiko für die Rechte und Freiheiten der von der Verarbeitung betroffenen natürlichen Personen angemessenes Schutzniveau. Der Auftragsverarbeiter legt auf Anforderung des Verantwortlichen die näheren Umstände offen, soweit keine vorrangigen schutzwürdigen Interessen, insbesondere Geheimhaltungsinteressen, des Auftragsverarbeiters gegen die Offenlegung überwiegen.
5.2 Der Verantwortliche weist gesondert darauf hin, wenn besondere Kategorien personenbezogener Daten gem. Art. 9 DSGVO verarbeitet werden sollen oder sich aus anderen Gründen Besonderheiten bei der Beurteilung der Datenverarbeitung ergeben (z. B. hinsichtlich der Schwere eines Risikos für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen etc.). Soweit besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO verarbeitet werden, berücksichtigt der Auftragsverarbeiter dies bei den technischen und organisatorischen Maßnahmen.
5.3 Die Datensicherheitsmaßnahmen können der technischen und organisatorischen Weiterentwicklung entsprechend angepasst werden, solange das hier vereinbarte Niveau nicht unterschritten wird. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren.
5.4 Soweit die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen den Anforderungen des Verantwortlichen nicht oder nicht mehr genügen, benachrichtigt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich.
5.5 Der Auftragsverarbeiter sichert zu, dass die im Auftrag verarbeiteten Daten von sonstigen Datenbeständen strikt getrennt werden.
5.6 Kopien oder Duplikate werden ohne Wissen des Verantwortlichen nicht erstellt. Ausgenommen sind technisch notwendige, temporäre Vervielfältigungen, soweit eine Beeinträchtigung des hier vereinbarten Datenschutzniveaus ausgeschlossen ist.
5.7 Der Auftragsverarbeiter führt den regelmäßigen Nachweis der Erfüllung seiner Pflichten, insbesondere der vollständigen Umsetzung der vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen. Der Nachweis kann durch genehmigte Verhaltensregeln oder ein genehmigtes Zertifizierungsverfahren erbracht werden.
6.1 Die Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern seitens des Auftragsverarbeiters ist nur möglich, wenn dem Unterauftragsverarbeiter vertraglich mindestens jene Datenschutzpflichten auferlegt wurden, die den in diesem Vertrag vereinbarten vergleichbar sind. Der Auftragsverarbeiter hat sicherzustellen, dass technische und organisatorische Maßnahmen entsprechend dieser Vereinbarung im Unterauftragsverhältnis umgesetzt werden und dass der Verantwortliche Kontroll- und Überprüfungsrechte im Umfang dieser Vereinbarung auch beim Unterauftragsverarbeiter wahrnehmen kann. Der Verantwortliche hat das Recht, von dem Auftragsverarbeiter auf Anforderung in Textform Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt und die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Verpflichtungen im Unterauftragsverhältnis, erforderlichenfalls durch Einsichtnahme in die relevanten Vertragsunterlagen, zu erhalten.
6.2 Der Verantwortliche erteilt seine allgemeine Zustimmung zur Einschaltung von Unterauftragsverarbeitern bei der Verarbeitung und/oder Nutzung personenbezogener Daten. Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen über jede beabsichtigte Einschaltung eines Unterauftragsverarbeiters und gibt dem Verantwortlichen die Möglichkeit zum Widerspruch innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab der Mitteilung.
6.3 Die Rechte des Verantwortlichen müssen auch gegenüber dem Unterauftragsverarbeiter wirksam ausgeübt werden können. Insbesondere muss der Verantwortliche berechtigt sein, jederzeit in dem hier festgelegten Umfang Kontrollen auch bei Unterauftragsverarbeitern durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen.
6.4 Der Auftragsverarbeiter wählt den Unterauftragsverarbeiter unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der vom Unterauftragsverarbeiter getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sorgfältig aus.
6.5 Die Weiterleitung von im Auftrag verarbeiteten Daten an den Unterauftragsverarbeiter ist erst zulässig, wenn sich der Auftragsverarbeiter dokumentiert davon überzeugt hat, dass der Unterauftragsverarbeiter seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat.
6.6 Die Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern, die Verarbeitungen im Auftrag nicht ausschließlich aus dem Gebiet der EU oder des EWR erbringen, ist nur bei Beachtung der in diesem Vertrag genannten Bedingungen möglich. Sie ist insbesondere nur zulässig, soweit und solange der Unterauftragsverarbeiter angemessene Datenschutzgarantien bietet. Der Auftragsverarbeiter teilt dem Verantwortlichen mit, welche konkreten Datenschutzgarantien der Unterauftragsverarbeiter bietet und wie ein Nachweis hierüber zu erlangen ist.
6.7 Zurzeit sind die in der Anlage 2 mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Unterauftragsverarbeiter mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in dem dort genannten Umfang beschäftigt und durch den Verantwortlichen genehmigt. Mit der Akzeptanz dieser Vereinbarung stimmt der Verantwortliche der Einbeziehung dieser Unterauftragsverarbeiter zu.
6.8 Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieses Vertrags sind nur solche Leistungen, die einen direkten Zusammenhang mit der Erbringung der Hauptleistung aufweisen. Nebenleistungen, wie beispielsweise Transport, Wartung und Reinigung sowie die Inanspruchnahme von Telekommunikationsdienstleistungen oder Benutzerservice sind nicht erfasst. Die Pflicht des Auftragsverarbeiters, auch in diesen Fällen die Beachtung von Datenschutz und Datensicherheit sicherzustellen, bleibt unberührt.
7.1 Die Wahrung der Betroffenenrechte gem. Art. 12 – 22 DSGVO obliegt der alleinigen Verantwortung des Verantwortlichen. Soweit ein Betroffener sich unmittelbar an den Auftragsverarbeiter zwecks Berichtigung oder Löschung seiner Daten wenden sollte oder gegenüber dem Auftragsverarbeiter der Datenverarbeitung widerspricht oder in Fällen von Profiling seinen eigenen Standpunkt mitteilt, wird der Auftragsverarbeiter dieses Ersuchen an den Verantwortlichen zur Entscheidung weiterleiten. Der Auftragsverarbeiter hat nur nach Weisung des Verantwortlichen die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, zu berichtigen, zu löschen oder die Verarbeitung einschränken. Dies gilt nicht bei einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung. Auskünfte an den Betroffenen oder an Dritte darf der Auftragsverarbeiter nur nach vorheriger Zustimmung des Verantwortlichen erteilen.
7.2 Der Auftragsverarbeiter ist im Rahmen der Mitwirkung an der Erfüllung der Informationspflichten gem. Art. 12 – 14 DSGVO nur zur Mitwirkung verpflichtet, soweit die Informationen ausschließlich ihm zugänglich sind und diese im Rahmen der sonstigen Pflichten dieses Vertrages nicht bereits übermittelt wurden.
7.3 Der Auftragsverarbeiter ist lediglich verpflichtet, personenbezogene Daten an den Verantwortlichen in dem Format herauszugeben, in dem er diese von ihm zur Verarbeitung im Rahmen dieses Vertrages erhalten hat. Sowohl die Herausgabe in einem sonstigen strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format als auch die Herausgabe direkt an den Betroffenen oder an einen von diesem bestimmten weiteren Verantwortlichen sind nur auf Grundlage einer ausdrücklichen Weisung und bei Übernahme der hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten geschuldet.
8.1 Der Auftragsverarbeiter teilt dem Verantwortlichen ihm bekannt gewordene Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich mit. Auch begründete Verdachtsfälle sind mitzuteilen. Die Mitteilung hat mindestens die Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO zu enthalten. Die Bewertung des mit dieser Verletzung verbundenen Risikos obliegt alleine dem Verantwortlichen. Der Auftragsverarbeiter wirkt hieran nur durch die Meldung der Verletzung sowie die Bereitstellung von Informationen nach dieser Vereinbarung mit. Soweit nicht alle Informationen gleichzeitig bereitgestellt werden können, werden weitere Informationen unverzüglich nachgereicht.
8.2 Ebenfalls unverzüglich mitzuteilen sind erhebliche Störungen bei der Auftragserledigung sowie Verstöße des Auftragsverarbeiters oder der bei ihm beschäftigten Personen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen oder die in diesem Vertrag getroffenen Festlegungen.
8.3 Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich von Kontrollen oder Maßnahmen von Aufsichtsbehörden oder anderen Dritten, soweit diese Bezüge zur hier geregelten Auftragsverarbeitung aufweisen. Sollen Empfehlungen der Aufsichtsbehörde gemäß Art. 36 Abs. 2 DSGVO Grundlage der Datenverarbeitung nach dieser Vereinbarung werden, so hat der Verantwortliche diese durch ausdrückliche Weisung zu bestätigen. Dies gilt insbesondere auch für Empfehlungen, die die Aufsichtsbehörde direkt gegenüber dem Auftragsverarbeiter macht. Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen über ihm unmittelbar mitgeteilte Empfehlungen und Fristverlängerungen der Aufsichtsbehörde gem. Art. 36 Abs. 2 DSGVO. Zur Umsetzung zusätzlicher technischer und organisatorischer Maßnahmen zu den gem. Ziff. 5.1. getroffenen ist der Auftragsverarbeiter nur gegen Übernahme der hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten durch den Verantwortlichen verpflichtet.
8.4 Der Auftragsverarbeiter sichert zu, den Verantwortlichen bei dessen Pflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO im erforderlichen Umfang zu unterstützen.
8.5 Der Auftragsverarbeiter ist zur Mitwirkung im Rahmen der Datenschutz-Folgeabschätzung nur soweit verpflichtet, als der Verantwortliche für die vorzunehmende Bewertung des Risikos der Datenverarbeitung neben den von dem Auftragsverarbeiter nach dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellten Informationen noch weitere Auskünfte benötigt. Insbesondere ist der Auftragsverarbeiter nicht verpflichtet, eine Abschätzung gem. Art. 35 DSGVO für eigene Verarbeitungsprozesse vorzunehmen.
9.1 Der Verantwortliche behält sich hinsichtlich der Verarbeitung im Auftrag ein Weisungsrecht vor.
9.2 Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter benennen die zur Erteilung und Annahme von Weisungen befugten Personen.
9.3 Bei einem Wechsel oder einer längerfristigen Verhinderung der benannten Personen sind der anderen Partei Nachfolger bzw. Vertreter mitzuteilen.
9.4 Der Auftragsverarbeiter hat den Verantwortlichen umgehend zu informieren, wenn er der Meinung ist, dass eine Weisung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt. Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung so lange auszusetzen, bis sie durch den Verantwortlichen bestätigt oder geändert wird.
9.5 Der Auftragsverarbeiter hat ihm erteilte Weisungen und deren Umsetzung zu dokumentieren.
10.1 Bei Beendigung des Auftragsverhältnisses oder jederzeit auf Verlangen des Verantwortlichen hat der Auftragsverarbeiter die im Auftrag verarbeiteten Daten nach Wahl des Verantwortlichen entweder zu vernichten oder an den Verantwortlichen zu übergeben. Der Verantwortliche teilt dem Auftragsverarbeiter rechtzeitig mit, sofern Daten für die auftragsgemäße Verarbeitung nicht weiter benötigt werden. Im Zweifel ist die Verarbeitungsleistung mit Vertragsende abgeschlossen. Ebenfalls zu vernichten sind sämtliche vorhandene Kopien der Daten. Die Vernichtung hat so zu erfolgen, dass eine Wiederherstellung auch von Restinformationen mit vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich ist. Eine physische Vernichtung erfolgt gemäß DIN 66399.
10.2 Der Auftragsverarbeiter ist verpflichtet, die von einer Vertragsbeendigung betroffenen Datenbestände für einen Zeitraum von 30 Tagen nach Auftragsende aufzubewahren. Der Verantwortliche ist berechtigt, jederzeit bis zum Ablauf dieser Frist die Herausgabe oder die Löschung der gespeicherten Datenbestände zu verlangen.
10.3 Erteilt der Auftragsverarbeiter eine verbindliche Löschungsbestätigung in Textform, so ist der Auftragsverarbeiter berechtigt und verpflichtet, auch vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist gem. Ziff. 10.2 die Datenlöschung innerhalb von einer Woche nach Zugang der Bestätigungserklärung durchzuführen. Hiervon ausgenommen sind lediglich Daten, hinsichtlich derer der Auftragsverarbeiter gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet ist.
10.4 Der Auftragsverarbeiter ist verpflichtet, die unverzügliche Rückgabe bzw. Löschung auch bei Unterauftragsverarbeitern herbeizuführen.
10.5 Der Auftragsverarbeiter hat auf Anforderung durch den Verantwortlichen den Nachweis der ordnungsgemäßen Vernichtung zu führen und dem Verantwortlichen vorzulegengen.
10.6 Dokumentation, die dem Nachweis der auftrags- und vertragsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragsverarbeiter entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Der Auftragsverarbeiter kann diese zu seiner Entlastung dem Auftragsgeber nach Vertragsende übergeben.
Die Vergütung des Auftragsverarbeiters ist abschließend im Hauptvertrag geregelt. Eine gesonderte Vergütung oder Kostenerstattung im Rahmen dieses Vertrages erfolgt nicht. Ausgenommen hiervon ist ein möglicher Vergütungsanspruch gem. Ziff. 3.3 und Ziff. 8.3.
12.1 Der Auftragsverarbeiter haftet dem Verantwortlichen nur für Schäden, die der Auftragsverarbeiter, seine Mitarbeiter bzw. die von ihm mit der Vertragsdurchführung Beauftragten oder die von ihm eingesetzten Unterauftragsverarbeiter im Zusammenhang mit der Erbringung der beauftragten vertraglichen Leistung schuldhaft verursachen.
12.2 Soweit eine Haftung des Auftragsverarbeiters ganz oder teilweise ausgeschlossen ist, stellt der Verantwortliche den Auftragsverarbeiter von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Datenverarbeitung im Auftrag des Auftragsgebers gegen den Auftragsverarbeiter erheben. Das gilt insbesondere auch, soweit eine Inanspruchnahme als Gesamtschuldner den auf den Auftragsverarbeiter entfallenden Verschuldensanteil summenmäßig übersteigt. Der Verantwortliche ist verpflichtet, den Auftragsverarbeiter in angemessener Art und Weise bei dessen Verteidigung gegenüber den von Dritten erhobenen Ansprüchen zu unterstützen, dem Auftragsverarbeiter alle geeigneten Beweismittel zugänglich zu machen sowie dem Auftragsverarbeiter die Vorlage aller zur Entlastung geeigneter Informationen zu gestatten.
13.1 Der Verantwortliche kann den Hauptvertrag und diese Vereinbarung jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen („außerordentliche Kündigung“), wenn ein schwerwiegender Verstoß des Auftragsverarbeiters gegen Datenschutzvorschriften oder die Bestimmungen dieser Vereinbarung vorliegt, der Auftragsverarbeiter eine rechtmäßige Weisung des Verantwortlichen nicht ausführen kann oder will oder der Auftragsverarbeiter Kontrollrechte des Verantwortlichen vertragswidrig verweigert.
13.2 Ein schwerwiegender Verstoß liegt insbesondere vor, wenn der Auftragsverarbeiter die in dieser Vereinbarung bestimmten Pflichten, insbesondere die vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen in erheblichem Maße nicht erfüllt oder nicht erfüllt hat.
13.3 Bei unerheblichen Verstößen setzt der Verantwortliche dem Auftragsverarbeiter eine angemessene Frist zur Abhilfe. Erfolgt die Abhilfe nicht rechtzeitig, so ist der Verantwortliche zur außerordentlichen Kündigung wie in diesem Abschnitt beschrieben berechtigt.
14.1 Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen der jeweils anderen Partei auch über die Beendigung des Vertrages vertraulich zu behandeln. Bestehen Zweifel, ob eine Information der Geheimhaltungspflicht unterliegt, ist sie bis zur schriftlichen Freigabe durch die andere Partei als vertraulich zu behandeln.
14.2 Sollte Eigentum des Verantwortlichen beim Auftragsverarbeiter durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich zu verständigen.
14.3 Für Nebenabreden ist die Schriftform erforderlich oder ein dokumentiertes elektronisches Format erforderlich.
14.4 Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht.
14.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.6 Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung wird der Sitz des Auftragsverarbeiters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Der Auftragsverarbeiter bleibt berechtigt, den Verantwortlicher an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Im Folgenden werden die technischen und organisatorischen Maßnahmen beschrieben, die die AVP professional Software GmbH für Ihre Dienstleistungen getroffen hat und künftig zu treffen hat, um die Erfordernisse datenschutzrechtlicher Regelungen zu gewährleisten. Ziel ist der Schutz insbesondere der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der im Auftrag verarbeiteten Informationen.
1. Verschlüsselung und Pseudonymisierung personenbezogener Daten
Gewährleistung, dass personenbezogene Daten im System nur in einer Weise gespeichert werden, die Dritten die Zuordnung zum Betroffenen nicht ermöglicht;
Verantwortlich hierfür ist: AVP Professional Software GmbH;
Entsprechende Maßnahmen sind z. B.: keine Pseudonymisierung personenbezogener Daten innerhalb der verschlüsselten Datenbank (dies ist nicht sinnvoll wegen der unten genannten technischen Maßnahmen zur ausschließlich lizenzbezogenen Nutzung personenbezogener Daten, da ansonsten kein Einzelsupport durch Verwalter des AVP/AWS-Accounts geleistet werden kann) / keine Pseudynomisierung von übermittelten personenbezogenen Daten zu Test-, Analyse- und Beratungszwecken, jedoch Vernichtung der Daten nach Verwendung / ansonsten gilt: Gewährleistung der ausschließlich lizenzbezogenen Nutzung personenbezogener Daten durch technische Maßnahmen wie getrennte Server für AVP-Anwendung, AVP-Webseiten und AVP-Datenbank innerhalb einer VPC (Virtual Private Cloud) innerhalb der AWS-Serverlandschaften, AWS-Verschlüsselung des Datenbankservers, Nutzung von Berechtigungskonzepten für den Zugriff auf den AVP-Datenbankserver über den AVP-Applikationsserver durch Authentifizierung und Autorisierung durch AVP-Account und Passwörtern, Zuordnung der personenbezogenen Daten auf dem Datenbankserver nur an authentifizierte und autorisierte Lizenznehmer.
2. Vertraulichkeit und Integrität
2.1. Zugangskontrolle
Verwehrung des Zugangs zu Verarbeitungsanlagen, mit denen die Verarbeitung durchgeführt wird, für Unbefugte;
Verantwortlich hierfür ist: Amazon Web Services, Inc., 410 Terry Avenue North, Seattle, Washington 98109-5210, Vereinigte Staaten, Rechenzentrum in Frankfurt am Main, europäischem Recht unterstehend;
Entsprechende Maßnahmen sind z. B.: architektonische Maßnahmen wie „physische“ Eintrittsbarrieren sowohl im Umkreis als auch zu den Gebäuden, separate Gebäude und jeweils separate Serverräume mit getrennten Schließungen / technische Maßnahmen wie Sicherheitsschließanlagen zu den Gebäuden und Serverräumen, Zutrittskontrollsysteme (Code- und/oder Ausweisleser, Magnet- und/oder Chipkarten), Zwei-Faktor-Authentifizierung speziell autorisierter Mitarbeiter für Rechenzentrums-Etagen, Videoüberwachung, Einbrucherkennungssysteme, Alarmanlagen / organisatorische Maßnahmen wie Zugangskontrollen durch professionelles Sicherheitspersonal, Überwachung aller Mitarbeiter und Protokollierung aller Arbeiten auf Rechenzentrums-Etagen etc., siehe hierzu – sowie zu den anderen Punkten unten – bitte auch d0.awsstatic.com/whitepapers/Security/AWS_Security_Best_Practices.pdf
2.2. Datenträgerkontrolle
Verhinderung des unbefugten Lesens, Kopierens, Veränderns oder Löschens von Datenträgern;
Verantwortlich hierfür ist: Amazon Web Services;
Entsprechende Maßnahmen sind z. B.: architektonische Maßnahmen wie oben beschrieben / technische Maßnahmen wie – zusätzlich zu den oben beschriebenen –modernste Netzwerk Firewall-Technologien (Anti-Viren-Software & Hardware-Schutz), Datenverkehrskontrolle durch AWS Security Groups, automatische Sperrmechanismen / organisatorische Maßnahmen wie oben beschrieben / für die Datenträgerkontrolle gilt: die relevanten Datenträger befinden sich ausschließlich innerhalb der AWS-Serverlandschaften, andere relevante Datenträger gibt es nicht;
Verantwortlich hierfür ist: AVP Professional Software GmbH, Kurfürstendamm 56, 10707 Berlin, HRB 150440, Deutschland, siehe www.avp-professional.de;
Entsprechende Maßnahmen sind z. B.: technische Maßnahmen wie – zusätzlich zu den oben beschriebenen – 2-Wege-Authentifizerung für Verwalter des AVP/AWS-Accounts.
2.3. Speicherkontrolle
Verhinderung der unbefugten Eingabe von personenbezogenen Daten sowie der unbefugten Kenntnisnahme, Veränderung und Löschung von gespeicherten personenbezogenen Daten;
Verantwortlich hierfür ist: Amazon Web Services;
Entsprechende Maßnahmen sind z. B.: technische Maßnahmen wie oben beschrieben / organisatorische Maßnahmen wie oben beschrieben;
Verantwortlich hierfür ist: AVP Professional Software GmbH;
Entsprechende Maßnahmen sind: technische Maßnahmen wie – zusätzlich zu den oben beschriebenen – Bestimmung der Sicherheitsstufen zur Passwortverwendung, Ermöglichung der Nutzung, Verwaltung, Löschung und Änderung der Zugangsdaten (Email-Adressen und Passwörter) zu den Softwareanwendungen ohne Kenntnis des Auftragsverarbeiters und der Unterauftragsverarbeiter;
Verantwortlich hier ist: der Verantwortlicher ;
Entsprechende Maßnahmen sind z.B.: organisatorische Maßnahmen wie keine Verwendung von „einfachen“ Passwörtern (z. B. 12345678), keine Weitergabe von „sicheren“ Passwörtern an unbefugte Personen.
2.4. Benutzerkontrolle
Verhinderung der Nutzung automatisierter Verarbeitungssysteme mit Hilfe von Einrichtungen zur Datenübertragung durch Unbefugte;
Verantwortlich hierfür ist: AVP Professional Software GmbH;
Entsprechende Maßnahmen sind z. B.: technische Maßnahmen wie – zusätzlich zu den oben beschriebenen – ausschließliche SSL-Verschlüsselung aller Daten (Transport- und Inhaltsverschlüsselung aller Daten, die zwischen dem Browser des Verantwortlicher s und den Serverlandschaften von AWS in beide Richtungen versandt werden), zertifikatsbasierte Datenverschlüsselung zwischen den oben genannten AVP-Servern innerhalb der VPC.
2.5. Zugriffskontrolle (i.e.S.)
Gewährleistung, dass die zur Benutzung eines automatisierten Verarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich zu den von ihrer Zugangsberechtigung umfassten personenbezogenen Daten Zugang haben;
Verantwortlich hierfür ist: AVP Professional Software GmbH;
Entsprechende Maßnahmen sind z. B.: technische Maßnahmen wie oben beschrieben / organisatorische Maßnahmen wie Reduzierung der Anzahl der Verwalter des AVP/AWS-Accounts auf das „Notwendigste“;
Verantwortlich hierfür ist: der Verantwortlicher ;
Entsprechende Maßnahmen sind z. B.: organisatorische Maßnahmen wie Verwaltung von Benutzern der Nebenlizenzen sowie deren Zugangsdaten.
2.6. Übertragungskontrolle
Gewährleistung, dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen personenbezogene Daten mit Hilfe von Einrichtungen zur Datenübertragung übermittelt oder zur Verfügung gestellt wurden oder werden können;
Verantwortlich hierfür ist: AVP Professional Software GmbH;
Entsprechende Maßnahmen sind z. B.: technische Maßnahmen wie – zusätzlich zu den oben beschriebenen – Protokollierung und Benutzerkennung (Protokollierung des Auftragsgebers bei Eingabe und Änderung von Daten).
2.7. Transportkontrolle
Gewährleistung, dass bei der Übermittlung personenbezogener Daten sowie beim Transport von Datenträgern die Vertraulichkeit und Integrität der Daten geschützt wird;
Verantwortlich hierfür ist: AVP Professional Software GmbH;
Entsprechende Maßnahmen sind z. B.: technische Maßnahmen wie oben beschrieben / ansonsten gilt: ein physischer Transport von Datenträgern findet nicht statt, entsprechende Sicherheitsmaßnahmen sind daher irrrelevant.
2.8. Eingabekontrolle
Gewährleistung, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, welche personenbezogenen Daten zu welcher Zeit und von wem in automatisierte Verarbeitungssysteme eingegeben oder verändert worden sind;
Verantwortlich hierfür ist: AVP Professional Software GmbH;
Entsprechende Maßnahmen sind z. B.: technische Maßnahmen wie oben beschrieben.
2.9. Datenintegrität
Gewährleistung, dass gespeicherte personenbezogene Daten nicht durch Fehlfunktionen des Systems beschädigt werden können;
Verantwortlich hierfür ist: Amazon Web Services; siehe aws.amazon.com/de
Entsprechende Maßnahmen sind z. B.: architektonische Maßnahmen wie – zusätzlich zu den oben beschriebenen – Brandschutzmaßnahmen durch getrennte Gebäude- und Raumeinheiten / technische Maßnahme wie – zusätzlich zu den oben beschriebenen – automatisierte Löschanlagen, unterbrechungsfreie Stromversorgung durch Überspannungsschutz etc., Klimaanlage, zentrale Überwachungseinheit zur Kontrolle aller Betriebsparameter des Rechenzentrums mit Alarmierung.
2.10 Auftragskontrolle
Gewährleistung, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftragsgebers verarbeitet werden;
Verantwortlich hierfür ist: AVP Professional Software GmbH;
Entsprechende Maßnahmen sind z. B.: organisatorische Maßnahmen wie eindeutige Vertragsgestaltung, Bestellung eines Datenschutzbeauftragten beim Auftragsverarbeiter, Unterweisung aller Mitarbeiter des Auftragsnehmers und seiner Unterauftragsverarbeiter auf Wahrung des Datenschutzgeheimnisses, sorgfältige Auswahl der Unterauftragsverarbeiter.
3. Verfügbarkeit
Gewährleistung, dass personenbezogene Daten gegen Zerstörung oder Verlust geschützt sind;
Verantwortlich hierfür ist: Amazon Web Services;
Entsprechende Maßnahmen sind z. B.: architektonische Maßnahmen wie oben beschrieben / technische Maßnahmen wie – zusätzlich zu den oben beschriebenen – AWS- Backup-Konzept und Backup-Verfahren;
Verantwortlich hierfür ist: AVP Professional Software GmbH;
Entsprechende Maßnahmen sind z B.: technische Maßnahmen wie – zusätzlich zu den oben beschriebenen – AVP Backup-Konzept und Backup-Verfahren.
4. Belastbarkeit
Gewährleistung, dass alle Funktionen des Systems zur Verfügung stehen und auftretende Fehlfunktionen gemeldet werden.
Verantwortlich hierfür ist: Amazon Web Services;
Entsprechende Maßnahmen sind z. B.: architektonische Maßnahmen wie oben beschrieben / technische Maßnahmen wie – zusätzlich zu den oben beschriebenen – modernste Netzwerk Firewall-Technologien mit DDoS-Schutzmechanismen.
5. Wiederherstellbarkeit
Gewährleistung, dass eingesetzte Systeme im Störungsfall wiederhergestellt werden können.
Verantwortlich hierfür ist: Amazon Web Services;
Entsprechende Maßnahmen sind z. B.: technische Maßnahmen wie – zusätzlich zu den oben beschriebenen – AWS- Backup-Konzept und Backup-Verfahren mit täglicher Sicherung aller relevanten Daten.
6. Trennbarkeit
Gewährleistung, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene, personenbezogene Daten getrennt verarbeitet werden können;
Verantwortlich hierfür ist: AVP Professional Software GmbH;
Entsprechende Maßnahmen sind z. B.: technische Maßnahmen wie – zusätzlich zu den oben beschriebenen – Trennung der personenbezogenen Daten der Lizenznehmer und der personenbezogenen Daten der Mandantinnen/Mandanten, Kundinnen/Kunden, Interessenten etc. der Lizenznehmer(innen), Trennung von Produktsystemen und Testsystemen.
7. Überprüfung und Evaluierung
Darstellung des Verfahrens zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Verantwortlich hierfür ist: AVP Professional Software GmbH;
Entsprechende Maßnahmen sind z. B.: sorgfältige Auswahl der Unterauftragsverarbeiter.
Auftragsverarbeiter ist:
• AVP professional Software GmbH, Kurfürstendamm 56 in 10707 Berlin (Software-Dienstleister und Auftragsverarbeiter),
Zugelassene Unterauftragsverarbeiter sind:
• Corussoft GmbH, Kurfürstendamm 56 in 10707 Berlin (technischer Software-Dienstleister und Auftragsverarbeiter),
• Amazon Web Services (Betreiber Rechenzentrum).
• GoTo Technologies Ireland Unlimited Company
Stand: Mai 2026
Hier finden Sie rechtliche Hinweise zu AVP professional:
Auftragsverarbeitung - Was ist das?
Allgemeine Vertragsbedingungen
Datenschutzerklärung
Weitere rechtliche Hinweise
Hier können Sie folgende Dokumente downloaden:
Allgemeine Vertragsbedingungen
Leistungsbeschreibung
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung