Neue Sozialversicherungsparamter und andere Rechengrößen

Wir haben mit dem heutigen Update die neuen Sozialversicherungsgrenzen, -beitragssätze und -beiträge für das Jahr 2018 aktualisiert.

 

Geändert haben sich wie jedes Jahr die Jahresarbeitsverdienst- und die Beitragsbemessungsgrenze bei der gesetzlichen Krankenversicherung, diese liegen nunmehr bei 4.950 € mtl. / 59.400 € p.a. bzw.  bzw. 4.425 € mtl. / 53.100 €. Der durchschnittliche KV-Zusatzbeitrag, den die Arbeitnehmer(innen) alleine zu zahlen haben, wurde nach neusten Berechnungen auf 1,0 % gesenkt. Dieser Wert ist im neuen AVP finance planer voreingestellt, Sie können diese natürlich unter dem Menüpunkt „Einstellungen“ und dort unter „Planungsparameter“ ändern.

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt die Beitragsbemessungsgrenze nunmehr 65.000 € mtl. / 78.000 € p.a. (West) bzw. 5.800 € mtl. / 69.600 € p.a. (Ost), der Beitragssatz 18,6 %. Alle anderen Änderungen, z. B. bei der Riesterrente (die Grundzulage beträgt jetzt 175 € statt 154 €) finden Sie im AVP finance planner unter dem Menüpunkt Wissen und dort unter Sozialversicherungsparameter. 

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Ihr Ansprechpartner

Dr. Ulrich Antonius Steinmetzler, LL.M.
Tel. +49 30 88 92 66 63
E-Mail: info(at)avp-professional.de