Eigentlich gar nicht mal was Neues ...
Diesbezüglich ist die IDD sogar für all diejenigen, die schon einmal Investmentfonds vermittelt haben, eine „alte Bekannte“: es sind nahezu die gleichen Fragen zu beantworten wie bei jedem Fragebogen nach dem Wertpapierhandelsgesetz. Und es erscheint logisch, diese Fragen auf Versicherungsanlageprodukte zu übertragen, wenn auch bei einem Versicherungsanlageprodukt die eigentliche Kapitalanlage z. B. Investmentfonds sind. Inhaltlich ist die IDD also kaum etwas Neues!
Es stellt sich nur die Frage, wie man ohne großen Zeitaufwand sinnvoll mit den Regelungen, die die IDD an Berater(innen) bei ihrer beratenden und vermittelnden Tätigkeit stellt, umgehen kann. Und das ist mit dem neuen AVP finance planner leichter als gedacht! In Zukunft können Sie alle schon bestehenden Verträge den eigenständig beschriebenen Risikoklassen 1 – 5 zuordnen. Hat Ihr Mandant also schon einen Vertrag der Risikoklasse 3, so hat er natürlich auch entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen. Da Sie die finanziellen und materiellen Verhältnisse Ihrer Mandantinnen und Mandanten ohnehin erfassen, müssen Sie schließlich nur noch die Risikoklasse für ein neues Produkt für Ihre Mandantinnen und Mandanten festlegen. Und hierfür haben Sie viele Hilfs- und Beratungsmittel, die Ihnen der AVP finance planner zur Verfügung stellt! Der Fragebogen gem. IDD wird also leicht zu beantworten sein.